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Anwaltsgebühren

Soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind, berechnen wir unser Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). 

Im Übrigen besteht die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung abzuschließen. 

Gerne informieren wir Sie über die Einzelheiten.

Allerdings überall dort, wo dies rechtlich möglich ist, bemühen wir uns, die Gegenseite dazu zu verpflichten und zu zwingen, unser Honorar zu zahlen, um Sie bzw. Ihr Unternehmen finanziell zu entlasten, damit Ihnen mehr Geld für Ihre anderweitige Ausgaben zur Verfügung verbleibt.


 


 











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Anwaltskanzlei Serowik | Rosental 1 D-44135 Dortmund